Der Europäische Gerichtshof entschied zur vorzeitigen Rückzahlung eines Immobilienkredits: Ein Verbraucher kann einen Teil der Provision für die Kreditgewährung zurückfordern, wenn ihm nicht mitgeteilt wurde, dass die Provision nicht von der Laufzeit des Vertrags abhängt. Das gilt auch dann, wenn der Verbraucher diese Provision beim Abschluss des Kreditvertrags auf einmal entrichtet hat (Rs. C-76/22).
Der Kreditgeber müsse dem Verbraucher vorvertragliche Informationen über die Aufschlüsselung der Kosten nach einmaligen und regelmäßigen Kosten erteilen. Wenn Informationen fehlen, anhand deren festgestellt werden kann, ob die betreffenden Kosten mit der Laufzeit des Vertrags zusammenhängen oder ob sie von dieser Laufzeit unabhängig sind, sei davon auszugehen, dass sie mit der Laufzeit des Vertrags zusammenhängen und im Fall der vorzeitigen Rückzahlung Gegenstand einer Ermäßigung sein können. Die Bank habe im Streitfall der Verbraucherin derartige Informationen über die streitige Provision offenbar nicht erteilt. In einem solchen Fall müsse das nationale Gericht feststellen, dass auch diese Provision unter das Recht des Verbrauchers auf Ermäßigung der Gesamtkosten des Kredits fällt.
Ein Verbraucher dürfe nämlich nicht durch das Fehlen von Informationen benachteiligt werden, zu deren Erteilung der Kreditgeber verpflichtet ist. Außerdem bedeute der Umstand, dass der Verbraucher Kosten beim Abschluss des Vertrags auf einmal entrichtet hat, nicht zwangsläufig, dass diese Kosten von der Laufzeit des Vertrags unabhängig sind und daher nicht teilweise erstattet werden können. Das Unionsrecht gebe keine spezifische Berechnungsmethode zur Bestimmung des Betrags der Ermäßigung der Gesamtkosten des Kredits vor. Es sei Sache des nationalen Gerichts, hierüber zu entscheiden, indem es eine Methode anwendet, die einen hohen Verbraucherschutz gewährleistet.
Zurück zur ÜbersichtDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Albrecht & Partner mbB Wirtschaftsprüfungs- gesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Bergedorfer Straße 125
21029 Hamburg
Die an dieser Stelle vorgesehenen Inhalte können aufgrund Ihrer aktuellen Cookie-Einstellungen nicht angezeigt werden.
Diese Webseite bietet möglicherweise Inhalte oder Funktionalitäten an, die von Drittanbietern eigenverantwortlich zur Verfügung gestellt werden. Diese Drittanbieter können eigene Cookies setzen, z.B. um die Nutzeraktivität zu verfolgen oder ihre Angebote zu personalisieren und zu optimieren.
Diese Webseite verwendet Cookies, um Besuchern ein optimales Nutzererlebnis zu bieten. Bestimmte Inhalte von Drittanbietern werden nur angezeigt, wenn die entsprechende Option aktiviert ist. Die Datenverarbeitung kann dann auch in einem Drittland erfolgen. Weitere Informationen hierzu in der Datenschutzerklärung.